Rhita Lahlou
La Marocaine des Jeux et des Sports (MDJS) veröffentlicht eine Korrekturmeldung im Rahmen der internationalen Ausschreibung zur Ernennung eines neuen Betreibers für die Gesamtverwaltung und den Betrieb seiner Lotterie- und Sportwetten sowie anderer Spielaktivitäten.
Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet nun am 31. Mai 2022 vor 10 Uhr, anstatt am 4. April 2022, und der Beginn der Arbeiten ist für den 1. Januar 2024 anstatt für den 1. Januar 2023 geplant. Diese Fristverlängerung steht im Einklang mit der ständigen Bereitschaft der MDJS, eine vertrauensvolle und nachhaltige Partnerschaft mit der weltweiten Gemeinschaft der Betreiber und Technologieanbieter aufzubauen.
Zur Erinnerung: Die Ausschreibung gilt für eine erste Reihe von Sportwetten mit festen Quoten und gegenseitigen Wetten, einschließlich Wetten auf virtuelle Wettbewerbe, mit Ausnahme von Wetten auf Pferde- und Windhundrennen. Beim zweiten Los handelt es sich um Lotterien, Sofortlotterien sportlicher Art sowie um Verlosungen. Es steht den Bietern zudem frei, ein Angebot für ein einzelnes Los oder für beide Lose einzureichen. Sie können auch als erfolgreiche Bieter von zwei Losen oder einem einzigen Los erklärt werden. Der Managementvertrag ist zunächst auf acht Jahre ab dem 1. Januar 2024 angelegt und kann unter bestimmten Bedingungen um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Der neue Termin für die Öffnung der Angebote ist der 31. Mai 2022 um 10 Uhr am Sitz der MDJS in Casablanca. Die zu liefernden Unterlagen müssen den Bestimmungen der Beratungsverordnungen entsprechen, wie in den Angebotsunterlagen angegeben ist.
Zum Herunterladen der Ausschreibung klicken Sie bitte HIER.
Über die MDJS
La Marocaine des Jeux et des Sports (MDJS) ist eine Aktiengesellschaft mit einer Mission, deren Daseinsberechtigung darin besteht, wie jede staatliche Lotterie auf der ganzen Welt die Aktivität von Sportwetten und Lotterien zu überwachen, indem sie die Spieler hin zu einem legalen und verantwortungsvollen Angebot zum Wohle der Gesellschaft lenkt.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.