Zineb Berrada
La Marocaine des Jeux et des Sports (MDJS) startet eine internationale Ausschreibung zur Ernennung eines neuen Betreibers für die Gesamtverwaltung und den Betrieb seiner Lotterie- und Sportwetten sowie anderen Spielaktivitäten.
Der Managementvertrag ist zunächst auf acht Jahre ab dem 1. Januar 2023 angelegt und kann unter bestimmten Bedingungen um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Die Ausschreibung gilt für eine erste Reihe von Sportwetten mit festen Quoten und gegenseitigen Wetten, einschließlich Wetten auf virtuelle Wettbewerbe, mit Ausnahme von Wetten auf Pferde- und Windhundrennen. Beim zweiten Los handelt es sich um Lotterien, Sofortlotterien sportlicher Art sowie um Verlosungen. Es steht den Bietern zudem frei, ein Angebot für ein einzelnes Los oder für beide Lose einzureichen. Sie können auch als erfolgreiche Bieter von zwei Losen oder einem einzigen Los erklärt werden.
Die Öffnung der Angebote zu dieser Ausschreibung ist für den 04.04.2022 vor 10:00 Uhr am Sitz des MDJS in Casablanca sowie die Abgabe von Angebotsvorschlägen vorgesehen. Die zu liefernden Unterlagen müssen den Bestimmungen der Beratungsverordnungen entsprechen, wie in den Angebotsunterlagen angegeben.
Bieter können ihre Angebote gegen Empfangsbestätigung an die Adresse der Hauptverwaltung, per Einschreiben mit Rückschein oder per Post mit einem Express-Kurierdienst abgeben. Sie können diese auch während der Angebotsöffnungssitzung dem Vorsitzenden des Angebotsausschusses und vor Beginn der Angebotsöffnungssitzung vorlegen.
Um die Ausschreibungsbekanntmachung herunterzuladen, klicken Sie bitte HIER.
Über MDJS
La Marocaine des Jeux et des Sports (MDJS) ist eine Aktiengesellschaft mit einer Mission, deren Daseinsberechtigung darin besteht, wie jede staatliche Lotterie auf der ganzen Welt, die Aktivität von Sportwetten und Lotterien zu überwachen, indem sie die Spieler hin zu einem legalen und verantwortungsvollen Angebot zum Wohle der Gesellschaft lenkt.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.